BFSG für Websites, Chance oder regulatorsicher Übergriff?

Um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gab es 2023 und 2024 einen Hype, der an die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erinnerte. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Gesetz. Zeit für einen nüchternen Blick auf die Praxis.

Wer betroffen ist, und warum das lange unklar blieb

Das BFSG betrifft Dienstleistungen für Verbraucher, bei Websites vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr. Wer online verkauft oder Buchungen ermöglicht, fällt darunter, ebenso etwa Telekommunikation, Banken, E-Books und Personenverkehr. Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich sind ausgenommen, wenn sie weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz haben.

Lange blieb dennoch unklar, ob beispielsweise ein Kontaktformular auf einer klassischen Imageseite bereits als elektronischer Geschäftsverkehr gilt. Eine belastbare Antwort für jeden Einzelfall gab es kaum. Im Zweifel wurde deshalb empfohlen, die Anforderungen auf der gesamten Website umzusetzen.

Eindeutig ist die Situation dort, wo das Gesetz die Branche nennt. Bei einem Verkehrsunternehmen, das wir seit über zehn Jahren betreuen, stand die Betroffenheit nie zur Debatte. Dessen Websites haben wir über alle Marken und Sprachen hinweg barrierefrei umgesetzt.

Kunden sind ersteinmal skeptisch

Das Argument der Teilhabe überzeugte manche Kunden weniger, sobald die Kosten einer Umsetzung auf dem Tisch lagen. Einige verschoben Maßnahmen und beobachteten zunächst den Markt. Seit Juli 2025 ist bei keinem unserer Kunden eine Abmahnung, Behördenpost oder Beschwerde eingegangen.

Geblieben ist vor allem der Eindruck eines regulatorischen Ungeheuers wie bei der DSGVO. Barrierefreiheit bedeutet jedoch nicht in erster Linie zusätzliche Formulare, sondern Websites, die mehr Menschen nutzen können. Verbesserte Kontraste, Tastaturbedienung und eine saubere Überschriftenstruktur helfen allen Nutzern.

Was technisch verlangt ist

Eine konkrete Prüfliste findet sich im Gesetz nicht. Das BFSG verweist über eine Verordnung auf den Stand der Technik, die Norm EN 301 549 und damit auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Stufe AA. Dahinter stehen rund 50 Erfolgskriterien. Besonders häufig begegnen uns:

  • Kontrast von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für große Schrift und Bedienelemente
  • Textalternativen für informative Bilder, dekorative Bilder mit bewusst leerem Alternativtext
  • Vollständige Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus
  • Eine lückenlose, semantisch ausgezeichnete Überschriftenhierarchie
  • Formularfelder mit verknüpften Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen

Oft übersehen wird die Erklärung zur Barrierefreiheit. Wer betroffen ist, muss öffentlich und selbst barrierefrei darüber informieren, wie die Anforderungen umgesetzt werden. Verbraucher können sich bei der Marktüberwachungsbehörde beschweren. Theoretisch sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich.

Craft CMS als Grundlage

Barrierefreiheit entscheidet sich letztlich im ausgelieferten HTML. Hier bietet Craft CMS die nötige Freiheit. Statt vorgefertigte Templates oder Themes anzupassen, schreiben wir das Markup selbst, semantisch und ohne unnötige Verschachtelungen. Landmarks, Überschriftenebenen und Fokusreihenfolge lassen sich dadurch gezielt umsetzen.

Auch im Backend unterstützt Craft die Redaktion. Bilder verfügen über ein Feld für Alternativtexte, das Craft seit Version 5.10 auch aus Metadaten befüllen kann. Die erlaubten Überschriftenebenen lassen sich im Editor begrenzen. Craft selbst verfolgt AA-Konformität nach WCAG 2.2 und ATAG 2.0 und legt seinen eigenen Stand transparent offen.

Wie wir in Projekten vorgehen

Die Bandbreite reicht vom vollständigen Relaunch, bei dem Barrierefreiheit von Anfang an in Konzeption und Design einfließt, bis zur gezielten Überarbeitung bestehender Websites.

Besonders aufwendig ist meist die Tastaturbedienung. Fokusreihenfolge und sichtbarer Fokus betreffen Menüs, Aufklapper und Overlays. Danach folgt häufig der Kontrast, weil Markenfarben die erforderlichen Werte nicht immer erreichen. Für Text und Bedienelemente lassen sich kontraststarke Varianten ins Designsystem integrieren.

Viele Probleme liegen an unsichtbaren Details: Formulare müssen Fehler verständlich ausgeben, Aufklapper ihren Zustand an Screenreader übermitteln und Inhalte wie Überschriften oder Alternativtexte korrekt ausgezeichnet sein. Barrierefreiheit muss deshalb auch in den redaktionellen Prozess integriert werden.

Anfangen würden wir immer mit einer Prüfung und nicht mit einem Relaunch. Zunächst helfen axe und Lighthouse bei offensichtlichen Fehlern. Danach folgen manuelle Tests mit Tastatur, Zoom und Screenreader sowie unsere eigene Checkliste. Meist sind es wenige wiederkehrende Muster, die den Großteil der Fehler verursachen.

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Website steht, sind ein barrierefreies CMS und eine ehrliche Prüfung die entscheidenden ersten Schritte. Wir unterstützen bei beidem.

Was daraus folgt

Die technischen Anforderungen sind seit Jahren bekannt und gut dokumentiert. Neu sind vor allem die Verbindlichkeit für private Anbieter und die Pflicht, den eigenen Stand transparent zu erklären.

Wer nicht weiß, wo die eigene Website steht, sollte deshalb mit einer Prüfung beginnen und nicht mit einem Relaunch. Wer wiederkehrende Muster identifiziert und gezielt behebt, erreicht häufig deutlich mehr, als zunächst erwartet wird.