Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Craft-Unit KI GmbH ist bemüht, ihre Internetseite und mobile Darstellung im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Auch wenn die craft unit nicht direkt unter die Verpflichtung fällt, ist es uns ein Anliegen eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, die gleiche Chancen für alle bietet und sicherstellt, dass niemand wegen Behinderungen ausgeschlossen wird.
Das Craft CMS bietet für die Umsetzung zur Barrierefreiheit im Rahmen des BFSG-Gesetz, beste Voraussetzungen, Websites und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.craft-unit.de sowie alle Unterseiten.
Diese Webseiten und Anwendung sind überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt und ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Folgende Funktionen werden nach aktuellem Stand unterstützt:
- Tastaturbedienbarkeit und Tab-Navigation
- Assistive Technologien werden unterstützt (z.B. Screenreader). Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten wird unterstützt. Darüber hinaus ist kein weiteres Vorlese-Tool vorhanden.
- Hilfen zum Ausfüllen von Formularen
- Inhalte und Bilder sind auch ohne Farben nutzbar. Es gibt keine sensorischen Merkmale (z.B. Blinken)
- Ausreichende Kontraste werden eingehalten
- Inhalte- und Überschriftenstruktur ist eindeutig
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Responsive Webdesign: Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
- Einfache Sprachgestaltung der redaktionellen Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Eine Fehlerbehebung zur Formular-Ausfüllung ist mit Screenreader nicht gegeben.
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, die Inhalte so zu gestalten und zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, kontaktieren Sie uns gerne.
Craft-Unit KI GmbH
Die Craft CMS Spezialisten
Boschstr. 12a
21423 Winsen / Luhe
Telefon: 04171-692 090
E-Mail: info@craft-unit.de
Schlichtungsstelle
Das Land Niedersachsen richtet laut § 9 d, Abs. 1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30. November 2024 basierend auf einer Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 2. Dezember 2024 überprüft.